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So. Schautag








Sehr geehrte Campingfreunde,
in einem auf Kabel 1 am Samstag, den 5. September 2009 gesendeten Beitrag http://www.kabeleins.de/auto/videos/sonstiges/artikel/21245/ „Wohnmobilkontrolle“, wurden bei einer Kontrolle, die auf der Autobahnraststätte Köln-Frechen an der A4 durchgeführt wurde, sinngemäß folgende Äußerungen durch die überprüfende Autobahnpolizei getätigt:
„Die Gasflasche muss während der Fahrt abgeklemmt sein. Eine Verbindung zwischen Gasflasche und Installation des Fahrzeugs darf nicht bestehen. Das Ventil darf während der Fahrt nicht angeschlossen sein.“ Als Grund wird durch die Polizei angefügt, dass es zu einer Explosion kommen könnte, wenn der Schlauch abreißt und Gas austritt.
Diese Äußerungen sind falsch!
Es gibt weder eine EG-Richtlinie noch ein nationales Gesetz noch eine Norm, die vorschreibt, dass Gasflaschen, die in Flaschenkästen von Wohnwagen und Reisemobilen ordnungsgemäß aufgestellt und befestigt sind, während der Fahrt abgeklemmt sein müssen.
Im Gegenteil: Die für Freizeitfahrzeuge einschlägigen Vorschriften erlauben, dass während der Fahrt die Gasflaschen mit der Fahrzeuginstallation verbunden sind.
Siehe hierzu:
Richtlinie 2001/56/EG [Heizungsrichtlinie]
DIN EN 1949 [Flüssiggasinstallation in Freizeitfahrzeugen]
DVGW-Arbeitsblatt G 607
Zwischenzeitlich hat der Deutsche Verband Flüssiggas [DVFG] mit der Autobahnpolizei Kontakt aufgenommen und diesen Irrtum aus der Welt geschafft. Scheinbar wurden seitens der Polizei Vorschriften aus dem gewerblichen Bereich für privat genutzte Freizeitfahrzeuge angelegt. Dies ist aber falsch, da für Freizeitfahrzeuge die oben genannten Vorschriften genügen.